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Hinweis:

*Hinweis: Die Installation der Klimaanlage darf nur durch ein nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zertifiziertes Unternehmen erfolgen, mit Abschluss des Kaufvertrages bestätigen Sie, dass dies beachtet wird. *Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solchemit höherem Treibhauspotential (GWP). Diese Anlage enthält Kältemittel mit einem GWP gleich 675. Somit hätte ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels 675-Mal größere Auswirkungen auf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre. Keine Arbeiten am Kältekreislauf vornehmen oder das Gerät zerlegen – stets Fachpersonal hinzuziehen.