*Wichtige Hinweise
*Kältemittel entfalten im Falle eines Lecks oder undichte Treibhausgase, diese sind in keinem Fall umweltfreundlich. Aussagen über Umweltfreundlichkeiten/Bewertungen beziehen sich auf Relationen/Vergleichen mit anderen Kältemitteln innerhalb der Industrie. Sollten Sie weitere Fragen zu benutzten Kältemitteln haben nutzen Sie unser Kontaktformular um genaue Informationen zu erhalten.
*Antibakterielle Lamellen sorgen nicht für 100% Sicherheit vor Erkrankungen durch Unreinheiten, sondern für die Einschränkung vor der Ausbreitung von Viren/Bakterien Innerhalb der Anlage. Die Wartung und Pflege der Anlage sowie die Umgebung beeinflussen die Sicherheit von bakteriellem Befall.
*Kältemittel sind brennbar und enthalten je nach Art unterschiedliches Treibhauspotential, innerhalb der Produktseiten sind Detailinformationen zu finden.
*Filter innerhalb unserer Split-Klimaanlagen filtern bis zu 80% des Staubes und der Pollen aus der Luft, Abweichungen können entstehen.
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:
SC Trade & Services GmbH
Schmiedeweg 4
45731 Waltrop
Deutschland
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne befindet sich die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
*Durchschnittswerte des Stromverbrauches können je nach Benutzung und Standort variieren.
*Wichtiger Hinweis: Die Installation der Klimaanlage darf nur durch ein nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zertifiziertes Unternehmen erfolgen, mit Abschluss des Kaufvertrages bestätigen Sie, dass dies beachtet wird. Zudem ist eine Jährliche Wartung Pflicht.
*Elektrotechnische Anschlüsse sind von Elektroinstallateuren/innen (Fachbetrieb) herzustellen.
*Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solchemit höherem Treibhauspotential (GWP). Unsere Anlagen enthalten Kältemittel mit einem GWP gleich 675. Somit hätte ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels 675-Mal größere Auswirkungenauf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre. Keine Arbeiten am Kältekreislauf vornehmen oder das Gerät zerlegen – stets Fachpersonal hinzuziehen.
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