Einbau der Klimaanlage: Vorgaben, Richtlinien und alles, was Sie wissen müssen

Einbau der Klimaanlage: Vorgaben, Richtlinien und alles, was Sie wissen müssen

In Deutschland gibt es nichts, was nicht geregelt ist. Und so müssen Sie sich auch vor der Anschaffung einer Split-Klimaanlage darüber informieren, was erlaubt ist, und wo Sie Genehmigungen einholen müssen. Als Besitzer eines Eigenheims haben Sie es einfach – doch wie sieht es in der Mietwohnung aus?

Eine Zusammenfassung aller Vorgaben, Richtlinien und rechtlicher Fettnäpfchen.

Genehmigungen und Vorgaben bei der Anschaffung 

Ob für Ihre Klimaanlage eine Genehmigung eingeholt werden muss, hängt vom Wohnverhältnis ab. Unterschieden wird hier zwischen Eigentumswohnungen, freistehenden Immobilien und Mietwohnungen/-häusern. Dazu spielt auch die Art der Klimaanlage eine Rolle.

Klimaanlage im Eigenheim

Besitzen Sie eine freistehende Immobilie, die Sie gebaut oder gekauft haben, ist die Klimaanlage meist genehmigungsfrei – schließlich ist es Ihre Wand, in der die Bohrungen vorgenommen werden. Die Split-Klimaanlage ist sowohl von behördlicher als auch privater Seite genehmigungsfrei.

Einzige Ausnahmen: In dicht bebauten Gebieten kann es Ausnahmen geben, was diese Genehmigungsfreiheit angeht. Fragen Sie hierzu am besten im örtlichen Bauamt direkt nach. An einem denkmalgeschützten Gebäude ist es in der Regel nicht möglich, eine Split-Klimaanlage zu installieren, da diese das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt.

Klimaanlage in der Eigentumswohnung

Die Eigentumswohnung haben Sie gekauft – damit ist Sie Ihr Besitz. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch Veränderungen an der Wohnung vornehmen dürfen. Die Installation einer Split-Klimaanlage stellt immer eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar und muss daher von allen Bewohnern des Hauses genehmigt werden. Hierfür reicht eine einfache Mehrheit, die Sie schriftlich festhalten sollten.

Schon gewusst?

Installieren Sie die Split-Klimaanlage ohne das Einverständnis der anderen Bewohner, können diese in den nächsten drei Jahren den Rückbau fordern. Wird die Anlage jedoch über diesen Zeitraum geduldet, haben Sie automatisch das Recht, die Klimaanlage installiert zu lassen. Grundlage hierfür ist die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Klimaanlage in der Mietwohnung: Geht das?

Möchten Sie in der Mietwohnung eine Split-Klimaanlage einbauen, bedarf dies immer einer Genehmigung durch den Vermieter. Auch diese sollten Sie sich schriftlich einholen. Denn durch den Einbau entsteht eine bauliche Veränderung, das Gebäude ist nicht Ihr Eigentum.

Erlaubt Ihr Vermieter die Installation an der Fassade nicht, gibt es die Möglichkeit, das Außengerät auf den Balkon zu stellen. Aber: Lärmschutzgrenzen für Klimaanlagen müssen eingehalten werden, weshalb der Balkon oft wegfällt. 

Genehmigungspflichtig in den oben genannten Fällen sind immer nur Klimaanlagen, welche bauliche Veränderungen erfordern. Mobile und Monoblock-Klimaanlagen können weitestgehend ohne Genehmigung installiert werden. Aber Achtung: der Abluftschlauch wird aus einem offenen Fenster gelegt, was zu Problemen mit der Diebstahlversicherung führen kann.

Wie Sie Ihren Vermieter von der Klimaanlage überzeugen

Viele Vermieter ermöglichen den Einbau einer Split-Klimaanlage in der Wohnung. Denn was viele nicht wissen: Die Geräte können in der kalten Jahreszeit auch als Wärmepumpe genutzt werden. Damit wird die Zentralheizung klimafreundlich und effizient entlastet. 

Diese Tipps werden Ihnen helfen, Ihren Vermieter zu überzeugen:

  • Recherche: Zeigen sie dem Vermieter auf, dass die Klimaanlage den Wert der Immobilie erhöht und sie somit eine langfristige Investition ist.
  • Vorteile für alle: Mit einer Multi-Split-Klimaanlage können mehrere Innengeräte mit einem Außengerät verbunden werden. So profitieren viele Bewohner des Hauses von Abkühlung und einer klimafreundlichen Wärmepumpe im Herbst / Frühjahr.
  • Gesundheitliche Vorteile: Durch verschiedene Filter reinigt die Split-Klimaanlage die Raumluft und macht Wohnungen besonders attraktiv für Allergiker. Auch dieses Argument überzeugt.

Klimaanlage und Nachbarschaft: Was Sie beachten müssen 

Klimaanlagen sind zwar meist genehmigungsfrei, müssen jedoch bestimmte Lärmgrenzen einhalten. Diese richten sich nach der Art des Wohngebietes:

  • Reine Wohngebiete: 50 Dezibel am Tag, 35 Dezibel in der Nacht
  • Allgemeine Wohngebiete: Tagsüber 55 Dezibel, in der Nacht 40 Dezibel
  • Städtische Gebiete: 63 Dezibel am Tag, 45 Dezibel in der Nacht

Gemessen wird die Lautstärke immer am Immissionsort. In einem Wohngebiet ist das beispielsweiseeinen halben Meter vor dem Fenster des Schlafzimmers, da dies der am meisten betroffene und gleichzeitig schutzbedürftigste Raum ist.

Wie laut sind Klimaanlagen?

Eine durchschnittliche Split-Klimaanlage mit einer Kühlleistung von 12.000 BTU hat am Außengerät eine Lautstärke von 50 dB(a). Im Nachtmodus ist diese noch deutlich leiser, und kann so die Lärmschutzgrenzen für alle Arten von Wohngebieten einhalten.

50 dB sind in etwa vergleichbar mit leiser Radiomusik in der Wohnung oder Vogelzwitschern im Außenbereich.

Montage und Inbetriebnahme: Darf ich das selbst übernehmen? 

Die Inbetriebnahme einer Klimaanlage ist technisch anspruchsvoll und nicht zu unterschätzen. Durch eine fehlerhafte Installation kann es zu Schäden am System, einem Kurzschluss oder auch zu einer zu geringen Kühlleistung kommen. Diese dürfen Sie deshalb nicht selbst ausführen.

Die Montage dürfen Sie dagegen selbst übernehmen – also etwa die vorgesehenen Löcher in die Wand bohren. Die technische Inbetrieb- und Abnahme dagegen muss unbedingt von einem Fachbetrieb für Kältetechnik durchgeführt werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über die sachgemäße Installation, die in einem eventuellen Garantiefall wichtig wird.

Häufig gestellte Fragen

Wie weit muss meine Klimaanlage vom Nachbarn entfernt sein?

Die für Gebäude vorgeschriebene Richtlinie von zweieinhalb bis drei Metern Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sollte eingehalten werden. Ist das nicht möglich, ist eventuell eine Genehmigung erforderlich.

Wie oft ist die Wartung der Klimaanlage vorgeschrieben?

Konkrete rechtliche Regelungen zu den Wartungsintervallen gibt es nicht. Wir empfehlen jedoch die Wartung nach jeder Heiz- und Kühlperiode. Das bedeutet: ein- bis zweimal jährlich sollten Sie die Klimaanlage durch einen Techniker warten lassen. Ersatz- und Verschleißteile finden Sie hier.

Besteht eine Möglichkeit, eine Klimaanlage im Fachwerkhaus zu installieren? 

Ja, in einigen Fällen ist das möglich. Wichtig ist, dass immer eine Genehmigung des zuständigen Denkmalamtes eingeholt werden muss. Zudem sind bauphysikalische Besonderheiten zu beachten.

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