Steuerliche Vorteile durch Klimaanlagen - So gehts!

Steuerliche Vorteile durch Klimaanlagen - So gehts!

In den vergangenen Jahren war in Büros und Wohnräumen im Sommer vorwiegend eines angesagt: schwitzen. Die Temperaturen waren oft so hoch, dass es Arbeitnehmer nicht mehr in den Räumen ausgehalten haben. Zahlreiche Unternehmen haben deshalb bereits in Klimaanlage investiert, um ihren Angestellten eine Abkühlung zu verschaffen. Die Geräte haben nicht nur einen positiven Einfluss auf die Arbeitsleistung und die Motivation der Mitarbeiter, sondern spielen auch den Unternehmen in die Karten. Wir schauen uns genauer an, warum Klimaanlagen aus steuerlicher Sicht relevant werden können. 

Vorteile für Unternehmen & Selbstständige

Wie Sie ein Klimagerät steuerlich geltend machen können, hängt immer von Art und Preis der Anlage ab. Viele Unternehmen entscheiden sich für mobile Klimageräte, da diese die meisten steuerlichen Vorteile mit sich bringen. Die Geräte haben einen günstigen Anschaffungspreis und können deshalb mit dem gesamten Kaufpreis auf einmal abgesetzt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie Klimageräte mit einem Anschaffungspreis von unter 800 EUR netto (952,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer) sofort als Werbungskosten absetzen können. Diese erhöhte Grenze gibt es allerdings erst seit dem 1.1.2018, davor lag diese deutlich niedriger, nämlich bei 410 EUR netto. (487,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer)
Sollten die Anschaffungskosten diese Kostengrenzen überschreiten, müssen die Geräte über mehrere Jahre abgeschrieben werden. In diesem Fall werden die Anlagen über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren abgeschrieben. Dabei liegt in jedem Jahr die sogenannte ,,Absetzung für Abnutzung“ (AfA) bei 9,9 Prozent des Anschaffungspreises. Dieser prozentuale Anteil lässt sich dann im jeweiligen Jahr als Werbekosten absetzen, was sich besonders bei teuren Anlagen bemerkbar macht.

Wichtig: Im Jahr der Anschaffung sind die Kosten nur zeitanteilig absetzbar, hier wird nach Monaten abgerechnet. Wenn also der Einbau erst im Mai vorgenommen wurde, muss der AfA-Betrag auf die tatsächlichen Nutzungsmonate heruntergerechnet werden.

Praktisches Beispiel zur Abschreibung einer Klimaanlage: Sie haben sich in Ihrem Betrieb für ein mehrteiliges Klimasystem entschieden, welches das gesamte Gebäude temperieren soll. Der Anschaffungspreis lag bei 8.500 Euro netto. Sie haben das System bereits im Januar angeschafft, deshalb muss im ersten Jahr auch kein Anteil heruntergerechnet werden. Pro Jahr dürfen Sie nun 9,9 Prozent der 8.500 Euro als Werbungskosten absetzen, das bedeutet 841 Euro pro Jahr. Nach elf Jahren haben Sie die Klimaanlage dann komplett abgeschrieben. Dank einer Lebensdauer von etwa 30 Jahren profitieren Sie in den nächsten Jahren weiterhin dauerhaft. 

Kältebringer Klimaanlagen bringen neben den vielen gesundheitlichen Vorteilen auch einige der steuerlichen Vorteile mit sich. Unsere Anlagen gibt es schon unter dem Freibetrag von 800 Euro, somit lassen sich viele der Geräte „auf einen Schlag“ steuerlich absetzen.

Klimaanlage im Arbeitszimmer: Steuerlicher Pluspunkt

Im Laufe der letzten Jahre sind immer mehr Arbeitnehmer ins Homeoffice abgewandert. Das liegt vorwiegend an den zeitlichen Vorteilen, die sich daraus ergeben. Für viele Menschen ist so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben, besonders während des Lockdowns und in Zeiten von geschlossenen Kitas. Um das Arbeiten bei hohen Außentemperaturen erträglicher zu machen, haben sich viele hier bereits für den Einbau einer Klimaanlage entschieden. Doch haben Sie auch die Ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen?

Ausschlaggebend für das Absetzen einer Klimaanlage im Büro ist der Höchstbetrag für die Ausstattung eines Arbeitszimmers von 1.250 EUR. Klimaanlagen gehören nicht zu den „beruflichen Einrichtungsgegenständen“, denn diese können auch über den Freibetrag hinaus steuerlich geltend gemacht werden. Zu diesen zählen etwa der Schreibtisch, ein Stuhl, ein Bürocontainer oder auch der Computertisch. Der sogenannte „Freibetrag“ heißt hierbei jedoch nur so, da diese Summe in der Regel immer für ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann, unabhängig von der Nutzungsdauer. Sollten Sie nur im Homeoffice arbeiten, ist das Absetzen einer Klimaanlage auch bei höheren Anschaffungskosten möglich. Auch hierbei ist Folgendes zu beachten: Sollte der Anschaffungspreis Ihrer Klimaanlage bei über 800 EUR netto liegen, müssen Sie diese über mehrere Jahre abschreiben.

Die Klimaanlage bringt neben den steuerlichen Vorteilen noch viele weitere Pluspunkte mit sich. Besonders Ihre Gesundheit profitiert von den kleinen, effizienten Kühlgeräten. Durch eine stetig gleichbleibende Temperatur in Ihren Arbeitsräumen wird es Ihnen leichter fallen, sich auch am Nachmittag noch zu konzentrieren. Zusätzlich filtern moderne Klimaanlagen Schadstoffe aus der Luft und sorgen so ganzjährig für ein frisches, angenehmes Raumklima. Die Anlagen haben eine niedrige Betriebslautstärke und können problemlos per Smart-Home-Anbindung gesteuert werden. Für weitere Informationen können Sie sich unsere ausführlichen Produktseiten durchlesen. 

Schon gewusst? Heizen mit der Klimaanlage 

Durch die Abkühlung Sommer steigt nicht nur der Wert von Ihrem Gebäude, sondern auch Ihre Lebensqualität. Was viele jedoch nicht wissen: eine Klimaanlage kann keinesfalls nur kühlen. In vielen Systemen ist eine Wärmepumpe verbaut, welche sich in der Übergangszeit einschaltet. So verhindern Sie, dass Ihre festverbaute Heizung anspringen muss und sparen hohe Heizkosten ein. Hierfür nutzt die Klimaanlage bestehende Wärme in der Luft, und bringt diese in einem Kältemittelkreislauf durch ein Kühlmittel auf ein höheres Temperaturniveau. Ein Ventilator gibt diese Luft anschließen im Innenraum aus. So kann das Gebäude in der Übergangszeit temperiert werden, im kalten Winter muss dann allerdings wieder die Konvektionsheizung ran. 

Sie möchten mehr zur Wärmepumpe erfahre und ob diese auch im Jahr 2024 noch gefördert wird? Dann schauen Sie sich diesen Artikel an. 

Weitere Tipps für Ihr Arbeitszimmer

In Ihrem Arbeitszimmer müssen Sie sich in erster Linie wohlfühlen und eine Atmosphäre schaffen, in welcher Sie sich konzentrieren können. Dennoch gilt hier die Zehn-Prozent-Regel: Maximal zehn Prozent der Gegenstände im Arbeitszimmer dürfen auch privat genutzt werden. Zudem müssen diese natürlich dennoch einen Bezug zur Arbeit haben, den Sie nachweisen können. Zu beliebten Gegenständen im Arbeitszimmer gehören unter anderem: 

Liegen, Schaukelstühle oder Sessel, etwa zum Lesen von Büchern
Dekoelemente wie Vasen, Wandbilder oder Teppiche
Sitzecke mit Couch, Stühlen oder Sesseln für den Empfang von Gästen
Musikanlagen oder ein TV, wenn diese beruflich genutzt werden

Kosten für ein Arbeitszimmer können Sie dann unabhängig der Höhe steuerlich absetzen, wenn der Mittelpunkt Ihrer Arbeit im Homeoffice stattfindet. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie Freiberufler, Künstler oder Content-Creator sind und kein weiteres Büro besitzen. Auch wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, und nur von zu Hause arbeiten, lassen sich alle Kosten vollumfänglich absetzen.
Wie Sie sehen, sind Klimaanlagen in den meisten Fällen mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Besonders wenn Sie nur von zu Hause aus arbeiten oder ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern betreiben, kann die Investition sinnvoll sein. Wenn Sie alle steuerlichen Vorschriften und Grenzen beachten, steht der Anschaffung eines modernen Klimasystems nichts mehr im Weg.

Als Firma schaffen Sie mit der Anschaffung eines Klimasystems einen großen Anreiz für neue Mitarbeiter. Angenehm temperierte Betriebsräume sorgen für verbesserte Produktivität, motivierter Mitarbeiter und ein angenehmes Arbeiten auch an langen Sommertagen. Übrigens: 

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