In den vergangenen Jahren war in Büros und Wohnräumen im Sommer vor allem eines angesagt: schwitzen. Die Temperaturen waren oftmals so hoch, dass es viele Arbeitnehmer nicht mehr in den Räumen ausgehalten haben. Viele Unternehmen haben deshalb bereits in Klimaanlage investiert, um ihren Angestellten eine Abkühlung zu verschaffen. Die Geräte haben hierbei nicht nur Vorteile für das Raumklima, auch steuerlich profitieren die Firmen. Wie auch Sie als Unternehmer oder Privatperson durch Klimaanlagen Steuern sparen können, haben wir uns in diesem Artikel angeschaut.
Vorteile für Unternehmen & Selbstständige
Wie Sie ein Klimagerät steuerlich geltend machen können, hängt immer von Art und Preis der Anlage ab. Viele Unternehmen entscheiden sich für mobile Klimageräte, da diese die meisten steuerlichen Vorteile mit sich bringen. Die Geräte haben einen günstigen Anschaffungspreis und können deshalb auf einmal steuerlich abgesetzt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie Klimageräte mit einem Anschaffungspreis von unter 800 Euro netto (952 Euro inklusive Mehrwertsteuer) sofort als Werbungskosten absetzen können. Diese erhöhte Grenze gibt es allerdings erst seit dem 1.1.2018, davor lag diese deutlich niedriger, nämlich bei 410 Euro netto. (487 Euro inklusive Mehrwertsteuer)
Sollten die Anschaffungskosten diese Kostengrenzen überschreiten, müssen die Geräte über mehrere Jahre abgeschrieben werden. In diesem Fall werden die Anlagen über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren ,,abgeschrieben“. Dabei liegt in jedem Jahr die sogenannte ,,Absetzung für Abnutzung“ (AfA) bei 9,9 Prozent des Anschaffungspreises. Dieser prozentuale Anteil lässt sich dann im jeweiligen Jahr als Werbekosten absetzen, was sich besonders bei teuren Anlagen bemerkbar macht.
Wichtig: Im Jahr der Anschaffung sind die Kosten nur zeitanteilig absetzbar, hier wird nach Monaten abgerechnet. Wenn also beispielsweise ein Klimagerät erst im Mai angeschafft wurde, muss der AfA-Betrag auf die tatsächlichen Nutzungsmonate heruntergerechnet werden.
Praktisches Beispiel zur Abschreibung einer Klimaanlage: Sie haben sich in Ihrem Unternehmen für ein mehrteiliges Klimasystem entschieden, das alle Räume temperieren soll. Der Anaschaffungspreis lag bei 8500 Euro netto. Sie haben das System bereits im Januar angeschafft, deshalb muss im ersten Jahr auch kein Anteil heruntergerechnet werden. Pro Jahr dürfen Sie nun 9,9 Prozent der 8500 Euro als Werbungskosten absetzen, das bedeutet 841 Euro pro Jahr. Nach elf Jahren haben Sie die Klimaanlage dann komplett abgesetzt.
Kältebringer Klimaanlagen bringen neben den vielen gesundheitlichen Vorteilen auch einige der steuerlichen Vorteile mit sich. Unsere Anlagen gibt es schon unter dem Freibetrag von 800 Euro netto, somit lassen sich vieler der Geräte ,,auf einen Schlag“ steuerlich absetzen. Somit schaffen Sie nicht nur Anreize für neue Mitarbeiter, sondern profitieren auch selbst von den Geräten.
Klimaanlage im Arbeitszimmer: Steuerlicher Pluspunkt
Im Laufe der letzten Jahre sind immer mehr Arbeitnehmer ins Homeoffice abgewandert. Das liegt vor allem an den zeitlichen Vorteilen, die sich daraus ergeben. Für viele Menschen ist so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben, während des Lockdowns konnten sich so viele Menschen auch selbst um Ihre Kinder kümmern. Um das Arbeiten bei hohen Außentemperaturen erträglicher zu machen, haben sich viele Arbeitnehmer bereits für eine Klimaanlage entschieden. Doch haben Sie auch die Ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen?
Ausschlaggebend für das Absetzen einer Klimaanlage im Büro ist der Höchstbetrag für die Ausstattung eines Arbeitszimmers von 1.250 Euro. Klimaanlagen gehören nicht zu den ,,beruflichen Einrichtungsgegenständen“, denn diese können auch über den Freibetrag hinaus steuerlich geltend gemacht werden. Zu diesen zählen etwa der Schreibtisch, ein Stuhl, ein Bürocontainer oder auch der Computertisch.
Der sogenannte ,,Freibetrag“ heißt hierbei jedoch nur so, da diese Summe in der Regel immer für ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann, unabhängig von der Nutzungsdauer. Sollten Sie nur im Homeoffice arbeiten, ist das Absetzen einer Klimaanlage auch bei höheren Anschaffungskosten möglich.
Auch hierbei ist folgendes zu beachten: Sollte der Anschaffungspreis Ihrer Klimaanlage bei über 800 Euro netto liegen, müssen Sie diese über mehrere Jahre abschreiben.
Die Klimaanlage bringt neben den steuerlichen Vorteilen noch viele weitere Pluspunkte mit sich. Besonders Ihre Gesundheit profitiert von den kleinen, effizienten Kühlgeräten. Durch eine stetig gleichbleibende Temperatur in Ihren Arbeitsräumen wird es Ihnen leichter fallen, sich auch am Nachmittag noch zu konzentrieren. Zusätzlich dazu filtern moderne Klimaanlagen, wie auch die von Kältebringer, Schadstoffe aus der Luft und sorgen so ganzjährig für ein frisches, angenehmes Raumklima. Die Anlagen haben eine niedrige Betriebslautstärke und können problemlos per Smart-Home-Anbindung gesteuert werden. Im Kältebringer Onlineshop finden Sie im Bereich Ratgeber viele weitere praktische Tipps & Tricks rund um das Thema Klimaanlagen.
Weitere Tipps für Ihr Arbeitszimmer
Wichtig für Sie ist zu beachten, dass sich in Ihrem Arbeitszimmer möglichst nur beruflich genutzte Gegenstände befinden sollten. Hierbei gibt es die sogenannte 10 %-Regel, diese sagt aus, dass sich möglichst nur 10 Prozent privat genutzte Gegenstände in Ihrem Arbeitszimmer befinden sollten.
Jeder dieser größtenteils privat genutzten Gegenstände sollte einen beruflichen Nutzen haben. Zu den absetzbaren Gegenständen gehören:
- Liegen, Schaukelstühle oder Sessel, etwa zum Lesen von Büchern
- Dekoelemente wie Vasen, Wandbilder oder Teppiche
- Sitzecke mit Couch, Stühlen oder Sesseln für den Empfang von Gästen
- Musikanlagen oder ein TV wenn diese beruflich genutzt werden
Kosten für ein Arbeitszimmer können Sie dann unabhängig der Höhe steuerlich absetzen, wenn der Mittelpunkt Ihrer Arbeit im Homeoffice stattfindet. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie Freiberufler, Künstler oder Content-Creator sind und kein weiteres Büro besitzen. Auch wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, und nur von zuhause arbeiten, lassen sich alle Kosten vollumfänglich absetzen.
Wie Sie sehen, sind Klimaanlagen in den meisten Fällen mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Besonders wenn Sie nur von zuhause aus arbeiten oder ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern betreiben, kann die Investition sinnvoll sein. Wenn Sie alle steuerlichen Vorschriften und Grenzen beachten, steht der Anschaffung eines modernen Klimasystems nichts mehr im Weg.
Als Firma schaffen Sie mit der Anschaffung eines Klimasystems einen großen Anreiz für neue Mitarbeiter. Angenehm temperierte Betriebsräume sorgen für verbesserte Produktivität, motiviertere Mitarbeiter und ein angenehmes Arbeiten auch an langen Sommertagen. In unserem Webshop finden Sie die passende Klimaanlage für jede Anforderung & Raumgröße. Kältebringer Systeme überzeugen durch eine einfache Bedienung und eine lange Nutzungsdauer, überzeugen Sie sich selbst.
(Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung)