Wärmepumpen sind in den letzten Jahren sehr beliebt geworden, denn sie gelten als eine der zukunftssichersten Methoden, einen Wohnraum zu beheizen. Diese neumodische Technologie nutzt Umgebungswärme, um diese dann zu verdichten und zum Heizen zu verwenden. Hierbei kann Wärme aus der Luft, aus dem Wasser und auch aus der Erde gezogen werden. Auch in bereits bestehenden Wohnungen werden heute oft Wärmepumpen nachgerüstet, doch was gibt es hierbei eigentlich zu beachten? Wir haben zusammengefasst, welche rechtlichen Vorgaben es gibt.
Die Arten der Wärmepumpe kurz erklärt
Um die rechtlichen und baulichen Vorgaben von Wärmepumpen besser zu verstehen, möchten wir die verschiedenen Bauarten der Geräte kurz erklären:
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme in der Außenluft, um Wasser in den Heizungsrohren zu erwärmen. Im Anschluss an das Pumpen der warmen Luft wird diese durch ein Kühlmittel komprimiert und unterstützt bei der Erwärmung des Wassers für den Heizkreislauf. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe erfordert nur wenige bauliche Änderungen, eignet sich jedoch in den meisten Fällen nicht für Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus.
Auch sind die Installationskosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe relativ hoch, da diese an die Rohrleitungen angeschlossen werden muss.
Sole-Wasser-Wärmepumpe
Die Sole-Wasser-Wärmepumpe ist eine der effizientesten Wärmepumpen auf dem Markt. Sie nutzt Wärme aus dem Erdreich, und wandelt diese in Heizungswärme um. In der Regel muss allerdings für diese Art der Wärmepumpe eine Bohrung von 50-350 gesetzt werden, um eine ganzjährige Wärme zu garantieren. Sollte aus rechtlichen Gründen nicht so tief gebohrt werden dürfen, kann auch ein sogenanntes Erdregister knapp unter der Oberfläche eingesetzt werden.
Damit die Wärme aus dem Erdreich auch noch warm oben ankommt, wird für den Transport eine frostsichere Sole eingesetzt. Daher auch der Name dieser Version einer Wärmepumpe.
Aufgrund der Tiefenbohrung ist die Sole-Wasser-Wärmepumpe die teuerste Art dieser Technologie. Sie eignet sich besonders für Neubauten und große, neue Mehrfamilienhäuser.
Luft-Luft-Wärmepumpe
Diese ist die geläufigste und günstigste Art der Wärmepumpe. Sie gewinnt die Wärme aus der Außenluft bzw. der Abluft des Hauses, verdichtet diese durch ein Kühlmittel und gibt sie direkt in die Raumluft ab. Es muss also kein Heizkreislauf erst erwärmt werden, um die Heizenergie zu nutzen.
Einziger Nachteil: Bei einer zu kalten Außentemperatur befindet sich zu wenig Wärme in der Luft, als das damit eine Wohnung alleinig beheizt werden kann. In diesen besonders kalten Tagen muss dann also wieder auf die fest verbaute Heizung zurückgegriffen werden.
Wärmepumpen sind oftmals auch in Split-Klimaanlagen verbaut. Auch die Anlagen von Kältebringer verwenden eine Luft-Luft-Wärmepumpe, um einen Raum auch im Winter zu temperieren. Für den Einbau der Anlage sind nur geringfügige bauliche Veränderungen vorzunehmen, sodass Sie auch für viele Wohnungen infrage kommt.
Rechtliche Vorgaben – das gibt es zu beachten
Luft-Wasser-Wärmepumpen können in der Regel ohne Genehmigung aufgestellt werden. Jedoch gibt es auch hier wie so oft regionale oder baulich bedingte Ausnahmen, etwa bei denkmalgeschützten Häusern oder in sehr eng bebauten Siedlungen. Im Vorfeld sollte also auch hier mit der zuständigen Gemeinde abgeklärt werden, ob ein Einbau gegen geltendes Recht verstößt.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass das Außengerät nicht zu nah am nächsten Nachbar platziert wird. Durch die Ansaugung entsteht eine Geräuschkulisse, die eventuell störend werden kann. Kältebringer Klimaanlagen mit Wärmepumpen laufen zwar grundsätzlich sehr leise, sind aber dennoch nicht komplett lautlos.
Auch Sole-Wasser-Wärmepumpen bleiben so lange genehmigungsfrei, bis die Bohrung mit dem Grundwasser in Kontakt kommt. Es sind also alle Wärmepumpen ohne Genehmigung installierbar, die Flach-, Ringgraben- und Flächenkollektoren nutzen. Lediglich die Bohrung und der damit verbundene ,,Eingriff ins Erdreich“ muss nach dem Bundberggesetzt angemeldet werden. Da diese Aufgab ein den meisten Fällen das beauftragte Unternehmen übernimmt, müssen Sie als Auftraggeber nichts weiter tun.
Nach der Installation müssen Sie die Verwaltungsbehörde umgehend informieren, wenn es zu Schäden im Heizkreislauf der Wärmepumpe kommt. Des Weiteren muss die Anlage dann stillgelegt werden und die Behörde informiert Sie über die nächsten Schritte. Sie sollten also eine Zwischenlösung zum Heizen parat haben, wenn es einmal zu einem Zwischenfall kommt.
In Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind die Vorgaben strenger. Hier dürfen die Kollektoren der Wärmepumpe nur bis zu maximal fünf Meter unter der Erde installiert werden, um einen Kontakt mit dem Grundwasser zu vermeiden. Einige Regionen und Landkreise verbieten Wärmepumpen sogar komplett, die Infor hierzu bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Split-Klimaanlagen von Kältebringer und die darin integrierte Luft-Luft-Wärmepumpe sind ebenso in 90 Prozent der Fälle ohne Genehmigung aufstellbar. Es gibt jedoch Bezirke, besonders in Süddeutschland, die auch für diese Geräte eigene Vorschriften haben. Besonders in Bayern wird die Installation manchmal noch abgelehnt, wenn die Geräte das Nachbarschaftsbild zu sehr stören.
Auch hier empfehlen wir sich vor der Anschaffung mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung zu setzten. Um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. In den allermeisten Fällen ist das Anbringen einer Kältebringer Split-Klimmanlage problemlos möglich.
Die einzige rechtliche Vorgabe, die dem Einbau einer Split-Klimaanlage mit Wärmepumpe noch im Weg stehen kann, kommt in Mietwohnungen vor. Hier kann Ihr Vermieter die baulichen Veränderungen, also das Loch in der Außenwand, welche zum Einbau der Klimaanlage erforderlich sind, untersagen. In diesem Fall haben Sie als Mieter leider keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Viele Vermieter lassen sich jedoch auf den Einbau er Luft-Luft-Wärmepumpe ein, da diese auch die Heizkosten der Wohnung senkt.
Fazit: Das braucht es für eine Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist eine der klimafreundlichsten Methoden, ein Haus oder eine Wohnung zu beheizen. Da dies auch die Bundesregierung weiß, versucht sie die Hürden für eine Installation niedrig zu halten. Die meisten Wärmepumpen, welche auf dem eigenen Wohneigentum installiert werden, sind daher bis heute noch genehmigungsfrei und können einfach installiert werden. Nur wer in einem Schutzgebiet wohnt, enge Nachbarn hat oder zur Miete wohnt, sollte sich im Vorfeld über alle rechtlichen Vorgaben informieren.
In vielen Fällen übernimmt das Bohr- oder Heizungsbauunternehmen alle Formalitäten mit den Behörden, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre neue Heizung konzentrieren können. Dem Einbau einer Wärmepumpe steht also bei den richtigen baulichen Voraussetzungen nichts mehr im Weg!
Tipp: Unter dem Menüpunkt Ratgeber finden Sie auf unserer Internetseite noch viele weitere Artikel rund um das Thema Wärmepumpe und erneuerbare Energien.
(Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung)